Immobilienmakler · Hausverkauf

Haus verkaufen im Kreis Viersen: Der Ablauf in 7 Schritten

21. Juni 2026 7 Min. Lesezeit
Haus verkaufen im Kreis Viersen: Der Ablauf in 7 Schritten

Wer im Kreis Viersen ein Haus verkaufen möchte, sollte sich auf einen Prozess von vier bis sieben Monaten einstellen – von der ersten Bewertung bis zur Schlüsselübergabe. Sieben Schritte entscheiden dabei über Erfolg und Tempo: Bewertung, Unterlagenbeschaffung, Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlung, Notartermin und Übergabe. Wer diese Schritte kennt und sorgfältig vorbereitet, verkauft nicht nur schneller, sondern auch zu einem besseren Preis.

Der regionale Immobilienmarkt zeigt sich 2026 robust. Laut dem aktuellen Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Viersen stieg die Zahl der Kaufverträge 2025 um 5 Prozent auf 2.715, der Geldumsatz legte um 9 Prozent auf 861,4 Millionen Euro zu. Allein im Segment Ein- und Zweifamilienhäuser wechselten 1.285 Immobilien den Eigentümer – ein Plus von 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für Verkäufer heißt das: Der Markt ist aktiv, doch Käufer kalkulieren genauer als noch vor wenigen Jahren. Wer sein Haus gut vorbereitet und realistisch bepreist, findet dennoch zuverlässig einen Käufer.

Dieser Beitrag begleitet Sie durch jeden einzelnen Schritt des Hausverkaufs im Kreis Viersen – verständlich, konkret und mit aktuellen Zahlen aus der Region.

Schritt 1: Immobilienbewertung im Kreis Viersen

Am Anfang jedes erfolgreichen Hausverkaufs steht eine realistische Wertermittlung. Ein zu hoch angesetzter Preis schreckt Interessenten ab und verlängert die Vermarktungsdauer unnötig; ein zu niedriger Preis verschenkt bares Geld, das Ihnen eigentlich zusteht.

Die Bewertung stützt sich auf mehrere Faktoren: Lage, Wohnfläche, Grundstücksgröße, Baujahr, baulicher Zustand und energetische Beschaffenheit. Eine verlässliche Orientierung bieten dabei die amtlichen Daten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Viersen, der jährlich tatsächlich erzielte Kaufpreise und Bodenrichtwerte veröffentlicht. Diese Zahlen sind deutlich belastbarer als reine Online-Schätzungen, die häufig auf Angebotspreisen basieren – also auf dem, was Verkäufer sich wünschen, nicht auf dem, was am Ende tatsächlich bezahlt wird.

Praxistipp: Lassen Sie sich nicht von hohen Angebotspreisen in Immobilienportalen blenden. Sie sagen wenig darüber aus, zu welchem Preis eine vergleichbare Immobilie tatsächlich verkauft wurde. Eine fundierte Bewertung durch einen Makler, der die realen Verkaufspreise im Kreis Viersen kennt, schützt Sie vor Fehleinschätzungen in beide Richtungen.

Schritt 2: Unterlagen für den Hausverkauf zusammenstellen

Bevor Ihre Immobilie vermarktet werden kann, benötigen Sie ein vollständiges Set an Unterlagen. Dazu gehören typischerweise:

  • Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate)
  • Gültiger Energieausweis
  • Baupläne und Baubeschreibung
  • Wohnflächenberechnung
  • Aktueller Grundsteuerbescheid
  • Bei Eigentumswohnungen zusätzlich: Teilungserklärung, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, aktueller Wirtschaftsplan

Fehlen wichtige Unterlagen, verzögert das nicht nur die Vermarktung, sondern kann auch beim Notartermin zum Stolperstein werden. Eine vollständige Dokumentenmappe von Anfang an erspart Ihnen später Zeit und unnötigen Ärger.

Besonders wichtig: Der Energieausweis ist gesetzlich verpflichtend. Bereits in der Immobilienanzeige müssen Sie Pflichtangaben machen – darunter Ausweisart, Endenergiekennwert, wesentlicher Energieträger und Baujahr (§ 87 Gebäudeenergiegesetz). Wer ohne gültigen Energieausweis inseriert oder diese Angaben weglässt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Schritt 3: Die Vermarktung vorbereiten

Jetzt geht es darum, Ihre Immobilie ins beste Licht zu rücken. Dazu gehören professionelle Fotos, ein aussagekräftiges Exposé und mitunter Home Staging – das gezielte Herrichten der Räume für Besichtigungen.

Ein gutes Exposé beantwortet die Fragen, die sich Käufer ohnehin stellen: Wie ist die Anbindung an Mönchengladbach und das übrige Rheinland? Welche Schulen, Kitas und Einkaufsmöglichkeiten liegen in der Nähe? Wie ist der energetische Zustand des Hauses? Je vollständiger und ehrlicher das Exposé, desto weniger Leerlauf-Besichtigungen erwarten Sie später – und desto ernsthafter die Interessenten, die sich tatsächlich melden.

Schritt 4: Besichtigungen durchführen

Mit gut vorbereiteten Unterlagen und einem überzeugenden Exposé beginnt die Besichtigungsphase. Hier zeigt sich, ob Interessenten und Immobilie wirklich zueinander passen.

Strukturierte Termine, eine klare Vorqualifizierung der Interessenten – ist die Finanzierung gesichert? – und eine professionelle Gesprächsführung sparen Ihnen in dieser Phase am meisten Zeit. Bei stark nachgefragten Objekten lohnt es sich zudem, mehrere Besichtigungstermine zu bündeln, statt jeden Interessenten einzeln durchs Haus zu führen.

Schritt 5: Die Preisverhandlung

Sobald ernsthaftes Interesse besteht, beginnt die Verhandlungsphase. Hier zahlt sich eine realistische Erstbewertung aus Schritt 1 aus: Wer von Anfang an marktgerecht eingepreist hat, verhandelt mit deutlich mehr Sicherheit und Spielraum.

Der Grundstücksmarktbericht 2026 beschreibt die aktuelle Lage treffend: Gute, marktgerecht eingepreiste Immobilien finden zuverlässig Käufer, während überzogene Preisvorstellungen und unklare Objektzustände zunehmend zu längeren Vermarktungszeiten führen.

Schritt 6: Der Notartermin

Sind sich Käufer und Verkäufer einig, folgt der Notartermin – rechtlich der entscheidende Schritt im gesamten Verkaufsprozess. Ein Immobilienkaufvertrag muss in Deutschland zwingend notariell beurkundet werden.

Der Notar erstellt auf Basis der vereinbarten Konditionen den Kaufvertragsentwurf, den beide Parteien vorab prüfen können. Beim eigentlichen Termin wird der Vertrag verlesen, erläutert und von Käufer und Verkäufer unterschrieben. Im Anschluss veranlasst der Notar die sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch – sie sichert den Käufer rechtlich ab, noch bevor der vollständige Eigentumsübergang eingetragen ist.

Zu den Kosten beim Hausverkauf im Kreis Viersen zählt neben dem Notar auch die Maklerprovision. Seit der gesetzlichen Neuregelung von 2020 wird sie bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen in der Regel hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. In Nordrhein-Westfalen sind insgesamt 7,14 Prozent des Kaufpreises üblich, also 3,57 Prozent je Partei. Bei einem Verkaufspreis von 400.000 Euro entspricht das einem Anteil von rund 14.280 Euro je Seite.

Schritt 7: Übergabe der Immobilie

Nach Eingang des Kaufpreises – meist einige Wochen nach dem Notartermin, sobald alle vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind – folgt die Schlüsselübergabe. Dabei wird ein Übergabeprotokoll erstellt, das Zählerstände für Strom, Gas und Wasser, den Zustand der Immobilie sowie die Anzahl übergebener Schlüssel dokumentiert. Damit ist der Verkaufsprozess formal abgeschlossen.

Wie lange dauert der Hausverkauf im Kreis Viersen?

Von der ersten Bewertung bis zur Schlüsselübergabe vergehen im Kreis Viersen erfahrungsgemäß vier bis sieben Monate – abhängig von Lage, Zustand und einer realistischen Preisfindung. Gut vorbereitete, marktgerecht eingepreiste Häuser verkaufen sich dabei spürbar schneller als Objekte mit unklarer Preisvorstellung oder unvollständigen Unterlagen.

Fazit

Ein erfolgreicher Hausverkauf im Kreis Viersen steht und fällt mit drei Dingen: einer realistischen Bewertung, vollständigen Unterlagen und einer professionellen Vermarktung. Die aktuellen Marktzahlen zeigen, dass Käufer da sind – sie kalkulieren nur genauer als noch vor wenigen Jahren. Wer diese sieben Schritte sorgfältig durchläuft, verkauft nicht nur sicherer, sondern in aller Regel auch zu einem besseren Preis.

Sie überlegen, Ihr Haus im Kreis Viersen zu verkaufen? Muckel & Smit begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von der kostenlosen Erstbewertung bis zur Schlüsselübergabe. Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen zum Hausverkauf im Kreis Viersen

Im Durchschnitt vier bis sieben Monate von der ersten Bewertung bis zur Schlüsselübergabe, abhängig von Lage, Zustand und realistischer Preisfindung.

Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerprovision in der Regel je zur Hälfte. Bei den in NRW üblichen 7,14 Prozent des Kaufpreises entfallen 3,57 Prozent auf jede Partei.

Ja. Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, Pflichtangaben müssen bereits im Inserat stehen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.

Kostenlose
Bewertung
Anrufen WhatsApp